Hier erfahren Sie, wie sich das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ auf die medikamentöse Versorgung von Menschen mit Hämophilie auswirkt.
Zentraler Bestandteil des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist die Abschaffung des direkten Lieferweges der Hämophilie-Produkte vom Hersteller an den hämophiliebehandelnden Arzt zur Weitergabe an den Patienten. Damit wird der Direktvertrieb des Herstellers an hämostaseologisch erfahrene Ärzte zurückgenommen und die öffentliche Apotheke kommt als 3. Glied im Netzwerk zwischen Arzt und Patient für die Abgabe der Gerinnungsfaktoren hinzu.