Wichtig für gesetzlich versicherte Patienten

Ab dem 1. September 2020 bekommst du deine Hämophilie-Präparate in der Apotheke. Wie bei anderen Medikamenten auch musst du als gesetzlich Versicherter nun eine Zuzahlung zu deinen Hämophiliepräparaten leisten. Die Zuzahlung liegt bei 10% des Apothekenverkaufspreises, jedoch mindestens bei 5 Euro und höchstens bei 10 Euro pro Einzelpackung. Das ist ärgerlich.

Die gute Nachricht: Novo Nordisk ist es gelungen, mit gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abzuschließen, die auch beinhalten, dass die Zuzahlung bei jeder Verordnung von Novo Nordisk Faktorprodukten zur Behandlung und Prophylaxe von Hämophilie A und B komplett entfällt. Diese Neuerung gilt für die Mehrheit der gesetzlich versicherten Patienten spätestens ab dem 1. Dezember 2020.

Liste der Krankenkassen, bei denen die Zuzahlungspflicht entfällt
  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Bremen
  • AOK Hessen
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK Nordwest
  • AOK Plus
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Sachsen-Anhalt
  • Audi BKK
  • Bahn-BKK
  • Barmer Ersatzkasse
  • Barmer GEK
  • Bertelsmann BKK
  • BKK Akzo Nobel Bayern
  • BKK BPW Bergische Achsen
  • BKK Deutsche Bank AG
  • BKK Diakonie
  • BKK DürkoppAdler
  • BKK Faber-Castell & Partner
  • BKK firmus
  • BKK Freudenberg
  • BKK Gildemeister Seidensticker
  • BKK Groz-Beckert
  • BKK Herford Minden Ravensberg
  • BKK KBA
  • BKK MTU Friedrichshafen
  • BKK SBH, Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • BKK Voralb Heller Leuze Traub
  • BMW BKK
  • Daimler BKK
  • DAK-Gesundheit
  • DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
  • GKV-BW (Regionen Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart)
  • Handelskrankenkasse
  • Hanseatische Krankenkasse
  • Heimat Krankenkasse
  • IKK – Die Innovationskasse
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Classic
  • IKK gesund plus
  • IKK Südwest
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • Knappschaft
  • Krones BKK
  • Merck BKK
  • mhplus Betriebskrankenkasse
  • Novitas BKK
  • Salus BKK
  • Securvita BKK
  • Siemens Betriebskrankenkasse (SBK)
  • SKD BKK
  • Südzucker BKK
  • Techniker Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse
  • vivida bkk
  • Wieland BKK

 

Stand 1. September 2021

Gut zu wissen: Apotheker sind dazu verpflichtet, das rabattierte Arzneimittel auch dann abzugeben, wenn ein Reimport verfügbar wäre. Solche Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt, dort von deutschen Importeuren günstig eingekauft und wieder zurück nach Deutschland importiert. Weil im Ausland andere Preisbindungsregeln gelten, ergibt sich daraus ein günstigerer Preis für Großhändler und die Krankenkassen sparen. Originalarzneimittel zu einem günstigeren Preis – das hört sich gut an, ist aber weniger effektiv als die Einsparungen durch Rabattverträge. Daher gilt bei rabattierten Originalarzneimitteln die Regel, Importe vorzuziehen, für die Apotheker nicht.

Was solltest du tun?

  • Frag deinen Hämophiliearzt, ob und ab wann auch für deine Krankenkasse die Zuzahlungspflicht entfällt.
  • Lass dir Zuzahlungen für vor dem 1. Dezember 2020 eingelöste Rezepte rückwirkend von deiner Krankenkasse erstatten.

Weitere Infos erhältst hier


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